ESA und Assistenzhunde
Welche Rechte hat ein ESA im UK?
Rechtlich fast keine. Das UK hat keine Rechtskategorie, die dem US-Assistenztier für seelische Unterstützung entspricht. Es gibt kein Registrierungssystem, keinen anerkannten ESA-Status und keine Pflicht für Vermieter, Betriebe oder Verkehrsanbieter, es zuzulassen. Was das UK rechtlich anerkennt, sind für bestimmte Behinderungen ausgebildete Assistenzhunde nach dem Equality Act 2010. Das ist eine ganz andere Kategorie als ein ESA.
Warum das UK keine ESA-Kategorie hat
Das US-ESA-System ist ein Ergebnis bestimmter bundesrechtlicher Behinderungs- und Wohnungsgesetze, zu denen das UK kein Pendant hat. Der Equality Act 2010 schützt Menschen mit Behinderung und verlangt angemessene Vorkehrungen von Dienst- und Wohnungsanbietern, doch der Schutz rund um Tiere ist auf ausgebildete Assistenzhunde zugeschnitten. Das Gesetz erstreckt sich nicht auf alle Tiere, die seelische oder psychische Unterstützung geben. Die Regierung hat keinen parallelen ESA-Rahmen geschaffen.
Was ausgebildete Assistenzhunde haben
Nach dem Equality Act 2010 haben Blindenführhunde, Signalhunde und andere ausgebildete Assistenzhunde akkreditierter Organisationen ein rechtliches Zugangsrecht zu öffentlichen Orten, Taxis und Wohnungen. Ein Vermieter, Taxifahrer, Restaurant oder Geschäft, das einem ausgebildeten Assistenzhund den Eintritt verweigert, verstößt womöglich gegen das Gesetz und kann sich einer Diskriminierungsbeschwerde stellen. Der Schutz ist bedeutend und durchsetzbar. Er erstreckt sich nicht auf Hunde, die ohne bestimmte Aufgabenausbildung seelische Unterstützung geben.
Die Online-ESA-Zertifikatsbranche
Mehrere Websites verkaufen ESA-Zertifikate, Schreiben und Ausweise im UK. Diese Dokumente haben nach UK-Recht keine Rechtswirkung. Ein Online-ESA-Zertifikat einem Vermieter, Verkehrsanbieter oder Betrieb vorzulegen, verleiht kein Recht. Ein Betrieb oder Vermieter, der es akzeptiert, tut das freiwillig. Wer es ablehnt, bricht kein Gesetz. Die Zertifikate werden mit Formulierungen vermarktet, die rechtlichen Schutz nahelegen, diesen Schutz gibt es im UK nicht.
Was ESA-Halter im UK tun können
Ohne rechtlichen Schutz sind Verhandlung und freiwillige Aufnahme die praktischen Optionen. Manche Vermieter sind verständnisvoll und erlauben ein ESA, wenn der Bedarf erklärt ist und das Tier eine gute Bilanz hat. Manche Betriebe und Verkehrsanbieter machen informelle Ausnahmen. Psychiatric Service Dog Partners und ähnliche Organisationen geben Orientierung im UK-System. Die Realität ist, dass ESA-Halter im UK auf gutem Willen beruhen, nicht auf Rechten.
